Was bedeuten die einzelnen Krisenstufen?

In den ersten beiden Krisenstufen sichern marktbasierte Maßnahmen die Versorgung, wenn zwar genügend Gasmengen zur Verfügung stehen, sich aber durch eine Einschränkung russischer Gasmengen die Last- und Lieferflüsse ändern. In diesen ersten beiden Krisenstufen erfolgt stets eine enge Abstimmung der Netzbetreiber mit Bundesbehörden und Bundeswirtschaftsministerium.
Sollten die marktbasierten Maßnahmen nicht ausreichen oder sich die Lage weiter verschlechtern (z. B. wenn die Lieferung von russischem Gas weiter abnimmt), kann die Bundesregierung die Notfallstufe ausrufen. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) kann dann hoheitliche Maßnahmen durchführen, die durch die Netzbetreiber (so z. B. auch durch unsere Netztochter, die OsthessenNetz GmbH) ausgeführt werden müssen. Zwangsmaßnahmen sind zum Beispiel die Leistungsreduzierung bzw. Abschaltung von nicht-systemrelevanten Gaskraftwerken oder Industriekunden, um sicherzustellen, dass auch im Notfall Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Privatkunden weiter Gas erhalten.