Bekomme ich als Privatkunde auch im Notfall weiterhin Gas?
Durch den Notfallplan Gas soll auch im Krisenfall die Versorgung gesichert bleiben. Dabei steht die Versorgung besonders geschützter Kunden im Vordergrund. Zu den gesetzlich geschützten Kunden gehören Haushaltskunden, kleine und mittlere Unternehmen, deren Verbrauch über sogenannte standardisierte Lastprofile gemessen wird. Zu den geschützten Kunden zählen zudem grundlegende soziale Dienste sowie Fernwärmeanlagen, sofern sie Wärme an Haushaltskunden liefern. Es gilt jedoch: Falls die Abschaltung von nicht-geschützten Kunden nicht ausreicht, um einen möglichen Gasmangel zu beheben, müssen auch geschützte Kunden ihren Verbrauch reduzieren und könnten im absoluten Ernstfall abgeschaltet werden. Deswegen gilt: Alle Verbraucher sollten Heizenergie einsparen – überall dort, wo es geht.