Derzeit gilt die Alarmstufe des „Notfallplan Gas“ – was bedeutet das?

Der Notfallplan Gas hat insgesamt drei Stufen (Frühwarnstufe, Alarmstufe und Notfallstufe) und soll die sichere Versorgung der Verbraucherinnen und Verbraucher mit Gas gewährleisten. In den ersten beiden Krisenstufen sichern marktbasierte Maßnahmen die Versorgung, wenn zwar genügend Gasmengen zur Verfügung stehen, sich aber durch eine Einschränkung russischer Gasmengen die Last- und Lieferflüsse ändern. In diesen ersten beiden Krisenstufen erfolgt stets eine enge Abstimmung der Netzbetreiber mit Bundesbehörden und Bundeswirtschaftsministerium.

Sollten die marktbasierten Maßnahmen nicht ausreichen oder sich die Lage weiter verschlechtern (z. B. wenn die Lieferung von russischem Gas weiter abnimmt), kann die Bundesregierung die Notfallstufe ausrufen.  Die Bundesnetzagentur (BNetzA) kann dann hoheitliche Maßnahmen durchführen, die durch die Netzbetreiber (so z. B. auch durch unsere Netztochter, die OsthessenNetz GmbH) ausgeführt werden müssen. Zwangsmaßnahmen sind zum Beispiel die Leistungsreduzierung bzw. Abschaltung von nicht-systemrelevanten Gaskraftwerken oder Industriekunden, um sicherzustellen, dass auch im Notfall Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Privatkunden weiter Gas erhalten.

Privatkunden und soziale Dienste stehen unter einem besonderen Schutz und sollen laut Notfallplan Gas auch im Krisenfall weiter mit Gas beliefert werden. Trotzdem ist die Lage angespannt und eine Verschlechterung der Situation kann nicht ausgeschlossen werden. Unternehmen und private Verbraucher müssen sich auf deutlich steigende Gaspreise einstellen. Die RhönEnergie unterstützt ausdrücklich die Aufforderung, so viel Gas wie möglich einzusparen.