Weniger PV-Anlagen von Strafzahlung betroffen
FULDA. Gute Nachricht für viele Besitzer von PV-Anlagen, denen wegen einer versäumten Registrierung eine Strafzahlung drohte: Eine erneute Überprüfung durch die OsthessenNetz hat ergeben, dass die Forderung aus dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) nach Bußgeldern bei den meisten Betroffenen vermutlich unberechtigt ist. Die Netzgesellschaft der RhönEnergie Gruppe wird jetzt neue Abrechnungen erstellen, die keine Strafzahlung mehr enthalten.
1800 Besitzer von PV-Anlagen im Versorgungsgebiet der RhönEnergie Gruppe hatten in den vergangenen Tagen eine für sie überraschende Nachricht erhalten: Weil sie ihre Anlagen nicht im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur angemeldet hatten, drohte ihnen eine hohe Strafe. Der Anmeldung war schon immer vorgeschrieben, doch durch eine Änderung des EEG war die Buße für den Fall der Nichtanmeldung ab Anfang 2023 deutlich erhöht worden – für eine weit verbreitete Haus-PV-Anlage mit Speicher auf bis zu 2400 Euro pro Jahr.
Die OsthessenNetz hatte bereits versucht, die Strafmaßnahmen abzuwehren. Doch die zuständigen Übertragungsnetzbetreiber hatten Ende Januar erklärt, dass die Strafen einzuziehen und an den EEG-Topf abzuführen sind. Über die Verwendung dieser Mittel entscheidet der Bund.
Jetzt hat die OsthessenNetz die Fälle unter der Einschaltung mehrerer spezialisierter Büros von Fachanwälten noch einmal überprüft. Das Ergebnis: Rechtlich könnte die Forderung nach Bußgeldern in den meisten Fällen unberechtigt sein. Daraus zieht das Unternehmen jetzt Konsequenzen: „Wir haben uns entschlossen, diese kundenfreundliche Auslegung des EEG anzuwenden“, erklärt die Netzgesellschaft.
Die Pflicht für die Eigentümer, ihre Anlagen im Marktstammdatenregister anzumelden, besteht aber weiterhin. Ohne diese Registrierung dürfen keine Vergütungen ausgezahlt werden. In den vergangenen Tagen haben aber bereits mehrere Hundert Kunden ihre Anlagen im Register angemeldet. Alle Kunden, die von einer Strafzahlung bedroht waren, werden jetzt von der OsthessenNetz schriftlich informiert. Dort, wo die Strafe unberechtigt sein dürfte, wird eine neue Abrechnung erstellt. Bereits erfolgte Überweisungen von Strafzahlungen werden den Kunden zurückerstattet.
Die RhönEnergie sieht die Wende in der Sache mit einem lachenden und einem weinenden Auge: „Wir freuen uns, dass wir vielen Kunden jetzt eine für sie positive Nachricht übermitteln können. Aber wir bedauern die ganze Aufregung, die durch einen unklaren Gesetzestext entstanden ist.“
Fulda, 13.02.2024