Unmut über Strafzahlungen für PV-Anlagen

Neuregelung ab Anfang 2023 greift jetzt / OsthessenNetz ohne Spielraum bei Einhaltung der Gesetze

FULDA. Die Festlegung neuer hoher Strafzahlungen durch das EEG-Gesetz sorgt bei vielen Besitzern von PV-Anlagen derzeit für Unmut und Enttäuschung. Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass Eigentümer ihre PV-Anlagen – auch bei sogenannten Balkonanlagen – und Speicher selbst registrieren müssen. Wer das versäumt hat, muss seit Anfang 2023 vergleichsweise hohe Strafen zahlen. Sie werden jetzt fällig und gelten rückwirkend ab Anfang 2023.

Jeder Eigentümer von Photovoltaikanlagen und Speichern muss seine Anlagen, wenn sie in Betrieb gehen, im „Marktstammdatenregister“ der Bundesnetzagentur registrieren. Diese Pflicht gilt seit vielen Jahren. Wer die Registrierung versäumt hat, bei dem wurden bisher 20 Prozent von der Einspeisevergütung abgezogen. Mit der Novellierung des EEG hat der Staat die Strafen ab Anfang 2023 drastisch verschärft. Pro installierte Kilowatt und Monat ohne Registrierung verlangt der Staat jetzt zehn Euro.

Eine Beispielrechnung für den Eigentümer einer typischen PV-Anlage mit zehn kWp auf einem Hausdach mit einem Speicher (zehn kW) sieht so aus: Bisher bekam er im Jahr eine Vergütung von rund 370 Euro. War die Anlage nicht registriert, wurden ihm bisher 74 Euro – also 20 Prozent – abgezogen. Jetzt kann die Strafe bei 2000 Euro liegen – und er muss also unter dem Strich 1.630 Euro draufzahlen. Wer die Registrierung nachholt, der erhält 80 Prozent der Strafe zurück – allerdings erst Anfang 2025 mit der Jahresgutschrift 2024. Diese Strafzahlungen fließen in den großen EEG-Fördertopf, über dessen Verwendung der Bund entscheidet.

Die Pflicht, die Strafen einzuziehen, hat der Staat den Stromnetzbetreibern auferlegt. Im Versorgungsgebiet der RhönEnergie Gruppe ist das die OsthessenNetz GmbH. „Wir haben bei der Umsetzung der neuen Pflicht keinen Spielraum. Wir haben versucht, im Sinne der PV-Anlagen-Eigentümer eine Übergangslösung zu erreichen. Aber die zuständigen Übertragungsnetzbetreiber haben uns erst vor Kurzem unmissverständlich erklärt, dass die OsthessenNetz die Sanktionen ohne jede Einschränkung genauso umsetzen muss, wie sie der Gesetzgeber beschlossen hat“, berichtet die Pressestelle der RhönEnergie Gruppe. Sie verweist darauf, dass die OsthessenNetz freiwillig jeden PV-Anlagenbesitzer mindestens zweimal schriftlich auf die Registrierungspflicht hingewiesen habe: vor der Inbetriebnahme und bei der Aufnahme in das Abrechnungssystem der Netzgesellschaft.

Im Versorgungsgebiet der OsthessenNetz speisen etwa 19.000 PV-Anlagen Strom ein. Rund 1800 Eigentümer mit 2600 Anlagen haben ihre PV-Flächen oder ihre Speicher bisher nicht oder nicht vollständig registriert. Die OsthessenNetz hat vor einer Woche begonnen, den Eigentümern der Anlagen die Abrechnungen für 2023 zu verschicken – darunter auch zahlreiche Abrechnungen, in denen Strafzahlungen gefordert werden. „Für die betroffenen Eigentümer tut uns das sehr leid. Sie wollten etwas für den Ausbau der erneuerbaren Energien und den Klimaschutz tun. Nun verlangt der Staat von denen, die die Registrierung versäumt haben, eine hohe Strafzahlung“, erklärt die OsthessenNetz. „Wir können das Gesetz allerdings nicht ändern. Wir müssen es anwenden.“

Bei der OsthessenNetz, die die Abrechnungen verschickt hat, haben sich bereits einige verärgerte PV-Anlagen-Betreiber gemeldet. Die Netzgesellschaft sieht sich als der falsche Adressaten des Ärgers: „Wir können nur um Verständnis bitten. Wir haben keinerlei Ermessensspielraum. Die Gesetze sind von uns zwingend auszuführen.“

Die RhönEnergie Gruppe sieht die neuen Sanktionen für PV-Anlagen-Betreiber als neues Beispiel für Gesetze im Bereich der erneuerbaren Energien, in denen der Staat die Energieversorger und Netzbetreiber zur Erledigung von Aufgaben verpflichtet, deren Erfüllung mit hohem Aufwand und auch manchem Ärger verbunden sind.

Mehr Infos gibt es im Internet auf den Seiten der OsthessenNetz und des Marktstammdatenregisters.

https://www.osthessennetz.de/netzbetrieb/einspeisung/strom/faq-sanktionierung

www.marktstammregister.de

Fulda, 07.02.2024