Umzug vorher dem Energieversorger melden
FULDA. Für Verbraucher, die einen Umzug planen, gilt bald eine wichtige Änderung: Sie müssen ihren Umzug spätestens 14 Tage vor dem Auszug an ihren Energieversorger melden. „Durch eine neue gesetzliche Regelung sind ab dem 6. Juni 2025 nachträgliche Umzugsmeldungen nicht mehr möglich“, erklärt Dr. Volker Nies, Pressesprecher der RhönEnergie Gruppe.
Während es bisher möglich war, dem Energieversorger solche Änderungen auch nachträglich zu melden, ist das künftig nicht mehr erlaubt. Ab 6. Juni müssen die Energieversorger mindestens zwei Wochen im Voraus über einen bevorstehenden Umzug oder im Fall eines Hausverkaufs den Eigentümerwechsel informiert werden. Wenn der Umzug oder Eigentümerwechsel nicht rechtzeitig mitgeteilt wird, dann bleibt der Strom- oder Gasanschluss auf den bisherigen Mieter oder Eigentümer registriert. Der Vertrag bleibt solange bestehen, bis eine Ab- oder Neuanmeldung erfolgt ist. Bis dahin muss der bisherige Kunde für den Verbrauch an seiner alten Adresse aufkommen.
Der Kunde muss sich also rechtzeitig melden, um unnötige Kosten zu vermeiden. „Diese Änderung betrifft sehr viele Menschen. Die RhönEnergie Gruppe bearbeitet jedes Jahr 20.000 Umzüge. Bundesweit ziehen jedes Jahr acht bis neun Millionen Menschen um“, erläutert der RhönEnergie-Sprecher.
Eine Übernahme des bestehenden Vertrags durch den Nachmieter ist nicht möglich. Der Nachmieter oder der neue Besitzer müssen sich selbst anmelden, einen Tarif auswählen und einen Vertrag abschließen. „Wenn der Name des Nachmieters bereits bekannt ist, hilft es der RhönEnergie, wenn dieser mit der Umzugsmeldung mitgeteilt wird. Damit können wir sicherstellen, dass der Zähler auf die richtige Person angemeldet wird“, sagt Nies.
Auch wenn die Ab- oder Anmeldung zu spät erfolgt: Die Strom-/ Gasversorgung ist immer gewährleistet. Wenn ein Haushaltskunde ohne bestehenden Energieliefer-Vertrag Strom oder Gas verbraucht, wird automatisch ein Vertrag mit dem örtlichen Grundversorger geschlossen. Das ist im Versorgungsgebiet des Fuldaer Energieversorgers die RhönEnergie Gruppe.
Wie meldet der Kunde seinen Umzug?
Der Kunde kann seinen Ein- und Auszug rund um die Uhr bequem und einfach melden über das Kundenportal (https://service.re-fd.de/) oder direkt über das Online-Ummeldeformular (https://re-gruppe.de/service/kundenservice/umzugservice/). Die Ummeldung ist auch per Mail (kundenservice@re-fd.de) oder während der Öffnungszeiten des Kundenzentrums telefonisch unter der Nummer (0661) 12 100 möglich.
Welche Informationen werden für die Ummeldung benötigt?
Beim Einzug werden folgende Informationen benötigt: die Adresse, die Zählernummer, das Datum und der Zählerstand zum Datum der Schlüsselübergabe, Name und Anschrift des Vermieters bzw. Hauseigentümers sowie für Rückfragen die Telefonnummer und Email-Adresse der einziehenden Person. Beim Auszug wird benötigt: Zählernummer, Zählerstand und Datum der Schlüsselübergabe, Anschrift für die Schlussrechnung sowie der Name und die Anschrift des Vermieters bzw. Hauseigentümers oder Name des Nachmieters
Fulda, 26.05.2025