Neue Fördermöglichkeiten für öffentlich zugängliche Lade-Infrastruktur in Bayern
MÜNCHEN/FULDA – Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie setzt das Förderprogramm „Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2.0“ zum 1. August 2024 neu auf. Die Initiative zielt darauf ab, den Ausbau von Ladepunkten für Elektrofahrzeuge im Freistaat Bayern entscheidend voranzutreiben. Die RhönEnergie Gruppe unterstützt Unternehmen bei der Beantragung von Fördermitteln sowie bei der Errichtung der Ladeinfrastruktur.
Das Förderprogramm richtet sich an natürliche und juristische Personen, insbesondere Kommunen und Landkreise (ausgenommen Behörden und Dienststellen von Bund und Land). Ausgeschlossen von der Förderung sind Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR). Gefördert werden die Beschaffung, Montage und Installation von Normal- und Schnellladepunkten sowie deren Netzanschluss. Auch Parkplatzmarkierungen, Parkplatzsensoren, Beleuchtung, Wetterschutz, Installation und Inbetriebnahme sind förderfähig. Hingegen sind die Planung, die Genehmigung und der Betrieb der Ladeinfrastruktur sowie Eigenleistungen des Zuwendungsempfängers nicht förderfähig.
Mobilitätsexperten helfen bei Umsetzung
Der Standort der Ladepunkte muss in Bayern liegen, und die Ladepunkte müssen gemäß der Ladesäulenverordnung öffentlich zugänglich sein. Der Maßnahmenbeginn darf erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides erfolgen, und die Ladepunkte müssen mindestens sechs Jahre genutzt werden. Zudem muss an jedem Ladepunkt jederzeit 100 Prozent Ökostrom abgegeben werden, die Installation muss durch Fachunternehmen erfolgen, und ein Förderhinweis sowie eine Bodenmarkierung müssen gemäß Förderrichtlinie angebracht werden.
Um alle Fördervoraussetzungen einzuhalten und die passende Lösung für die eigenen Anforderungen zu finden, ist es für Unternehmen ratsam, auf fachkundige Unterstützung zurückzugreifen. „Da Leasing-Modelle von der Förderung ausgenommen sind, empfehlen wir Interessenten in der Regel den Kauf einer Ladestation“, erklärt Lara Heinz, E-Mobilitätsexpertin bei der RhönEnergie Gruppe. „Darüber hinaus gibt es zahlreiche Dienstleistungsmodelle etwa für die Wartung der Ladestation oder die Abrechnung der Ladevorgänge. Wer die ideale Lösung für das eigene Unternehmen finden möchte, sollte sich zuvor unbedingt informieren und gut beraten lassen.“
250.000 Euro maximale Fördersumme
Normalladepunkte mit einer Leistung von 3,7 bis 22 kW werden mit bis zu 2.500 Euro (40 Prozent) gefördert. Schnellladepunkte mit einer Leistung von mehr als 22 bis 99 kW erhalten bis zu 10.000 Euro (40 Prozent), und Schnellladepunkte ab 100 kW werden mit bis zu 20.000 Euro (40 Prozent) gefördert. Schnellladepunkte ab 100 kW und mindestens 75 kWh Pufferspeicher können eine Förderung von bis zu 25.000 Euro (40 Prozent) erhalten.
Zusätzlich kann der Fördersatz auf 50 Prozent angehoben werden, wenn bestimmte Zusatzkriterien erfüllt sind, wie die Schaffung von Ladeinfrastruktur in dicht besiedelten Wohnquartieren, an Intermodalitätsknotenpunkten oder die Sicherstellung der Barrierefreiheit und des Komforts am Ladepunkt.
Die maximale Fördersumme pro Antragsteller liegt bei 250.000 Euro. Die Antragseinreichung ist vom 1. August 2024, 10:00 Uhr bis zum 30. August 2024, 16:00 Uhr möglich.
Fulda, 23.07.2024