Fulda, Eichenzell und Ebersburg erklären den Wassernotstand

In den Kommunen gelten ab sofort strikte Einschränkungen beim Trinkwasserverbrauch

Fulda/Eichenzell/Ebersburg. Die Situation der Trinkwasserversorgung in der Region hat sich weiter verschärft. Deshalb haben die Stadt Fulda sowie die Gemeinden Eichenzell und Ebersburg am Freitag den Wasserversorgungsnotstand ausgerufen. Damit gelten ab sofort verbindliche Einschränkungen beim Trinkwasserverbrauch. Bürger sowie Betriebe sind dringend aufgefordert, ihren Wasserverbrauch auf das absolut Notwendige zu beschränken. Bei Verstößen gegen die Vorgaben können Bußgelder verhängt werden.

„Die Situation ist mehr als angespannt“, sagt Dr. Arnt Meyer, Geschäftsführer der RhönEnergie Gruppe, die für die Wasserversorgung in den drei Kommunen zuständig ist. „Die lang anhaltende Trockenheit mit außergewöhnlich geringen Niederschlägen hat dazu geführt, dass die natürlichen Quellen deutlich weniger Wasser abgeben. Dieser Rückgang nimmt immer größere Ausmaße an. Zudem sinken die Wasserstände in den Tiefbrunnen deutlich. Unsere Förderanlagen laufen inzwischen rund um die Uhr. Eine weitere Steigerung der Fördermengen ist nicht möglich.“

Gleichzeitig ist der Wasserverbrauch nach Beobachtung der RhönEnergie stark angestiegen. Aktuell liegt er rund 40 Prozent über dem Normalniveau. Damit die Wasserversorgung auch weiterhin aufrechterhalten werden kann, ist es jetzt zwingend erforderlich, den Verbrauch deutlich zu reduzieren. Trinkwasser darf nicht für Zwecke verwendet werden, die derzeit nicht unbedingt notwendig sind.

Mit den Allgemeinverfügungen untersagen die drei Kommunen deshalb bestimmte Wasserverbräuche. Komplett untersagt ist unter anderem das Bewässern von Rasen, Blumen und Pflanzen im heimischen Garten, das Befüllen von Pools und Zisternen, das Waschen von Autos, das Kühlen mit Leitungswasser und Reinigungsarbeiten an Haus und Hof, beispielsweise mit dem Gartenschlauch oder dem Hochdruckreiniger. Die Texte der Feststellungen des Wassernotstands sind auf den Internetseiten der Kommunen veröffentlicht. Die Gemeinde Petersberg hatte eine entsprechende Anordnung schon am Montag erlassen.

Die Stadt Fulda hatte bereits am Montag – parallel zur Gemeinde Petersberg – den Trinkwassernotstand für die Stadtteile Bernhards und Dietershan erklärt. Jetzt gilt der Wassernotstand für das gesamte Stadtgebiet mit Ausnahme der Stadtteile Edelzell und Lüdermünd, die bei der Trinkwasserversorgung an jeweils andere Netze angeschlossen sind. Oberbürgermeister Dr. Heiko Wingenfeld und Bürgermeister Dag Wehner werben um Verständnis für die Maßnahmen, die jetzt unumgänglich seien: „Das Zusammenspiel von extremer Hitze, Trockenheit und Wind hat in den vergangenen Tagen die Lage deutlich verschärft. Jetzt sind alle aufgerufen mitzuwirken, dass nicht noch schärfere Maßnahmen ergriffen werden müssen.“

Johannes Rothmund, Bürgermeister der Gemeinde Eichenzell, unterstreicht die Dringlichkeit der Verordnung. Er sagt: „Wir appellieren eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger, die Einschränkungen ernst zu nehmen und ihren Wasserverbrauch auf das Notwendigste zu reduzieren. Es geht hier nicht um Komfort oder Bequemlichkeit, sondern um die sichere Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser. Wer jetzt unnötig Wasser verbraucht, verschärft die Situation für alle.“

Benjamin Reinhart, Bürgermeister der Gemeinde Ebersburg, erklärt: „Wir müssen jetzt gemeinsam handeln. Wasser ist keine unerschöpfliche Ressource, und unsere technischen Möglichkeiten sind ausgeschöpft. Wenn sich die Verbrauchssituation nicht deutlich verbessert, können wir die sichere Wasserversorgung nicht einfach als selbstverständlich voraussetzen. Jeder Liter, der jetzt eingespart wird, hilft dabei, die Versorgung zu stabilisieren.“

Für Anfang nächster Woche sind sinkende Temperaturen und auch Niederschläge angekündigt. Die Rathauschefs der drei Kommunen und die RhönEnergie gehen jedoch nicht davon aus, dass die erwarteten Regenfälle die Versorgungssituation kurzfristig spürbar verbessern werden. Die bestehenden Einschränkungen bleiben daher zunächst bestehen. Die Kommunen und die RhönEnergie beobachten die Entwicklung der Wasserstände und des Verbrauchs kontinuierlich. Über eine Änderung oder Aufhebung der Einschränkungen wird informiert, sobald sich die Versorgungslage nachhaltig verbessert.

Auf einen Blick

FAQs zum Wassernotstand

Ein Wassernotstand wird von der zuständigen Kommune oder dem Wasserversorger festgestellt, wenn die Versorgungssicherheit aufgrund außergewöhnlicher Umstände, beispielsweise langanhaltender Trockenheit, technischer Störungen oder eines stark erhöhten Verbrauchs, gefährdet ist.
Damit wird der Gebrauch von Trinkwasser für Bürgerinnen und Bürger, Vereine sowie Betriebe eingeschränkt. Grund dafür ist die seit Wochen anhaltende Trockenheit mit hohen Temperaturen, hohen Wasserabnahmemengen und gleichzeitig stark zurückgehenden Quellschüttungen und Grundwasserpegeln.

Die Trockenheit in Kombination mit Temperaturen von 30 und mehr Grad lassen die Pumpen in den Wasserwerken seit Wochen auf Hochbetrieb laufen. Da der Niederschlag aber nach wie vor ausbleibt und auch in den kommenden Tagen kein nennenswerter Regen angekündigt ist, sinken die Fördermengen und eine weitere Steigerung der Fördermengen ist auch nicht möglich. Gleichzeitig ist der Verbrauch an Trinkwasser aufgrund der anhaltenden Hitzewelle deutlich gestiegen. Diese Kombination sorgt dafür, dass der Wassernotstand nun ausgerufen werden muss.

Aktuell sind die Kommunen Fulda (mit Ausnahme von Edelzell und Lüdermünd), Eichenzell (mit Ausnahme von Melters) und Ebersburg betroffen.
Derzeit ist die Versorgung mit Trinkwasser sichergestellt. Dennoch sind alle Verbraucher aufgefordert, Wasser sparsam zu verwenden und geltende Einschränkungen einzuhalten.
Grundsätzlich hat die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser höchste Priorität.
  • das bewässern von Blumen und Pflanzen im heimischen Garten mit Trink/Leitungswasser ist untersagt
  • öffentliche Grünanlagen dürfen maximal zweimal pro Woche bewässert werden
  • Pools und Zisternen dürfen nicht befüllt bzw. aufgefüllt werden
  • Springbrunnen dürfen nur betrieben werden, wenn diese über einen Wasserkreislauf verfügen
  • Sportanlagen dürfen zwischen 10 und 20 Uhr nicht bewässert werden
  • private PKW und Betriebsfahrzeuge dürfen nicht gewaschen werden
  • das kühlen von Anlagen jeglicher Art mit Leitungswasser ist untersagt
  • Reinigungsarbeiten an Haus und Hof, z.B. mit Gartenschlauch oder Hochdruckreiniger sind untersagt
Außer bei der Bewässerung von Sportanlagen gibt es keinen zeitlichen Rahmen. Die Maßnahmen gelten rund um die Uhr.
Die Maßnahmen dienen dem Schutz der öffentlichen Wasserversorgung. Ziel ist es, ausreichend Trinkwasser für Haushalte, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Schulen sowie Feuerwehreinsätze bereitzustellen.
Eine genaue Dauer kann häufig nicht vorhergesagt werden. Die Maßnahmen bleiben so lange bestehen, wie die Versorgungslage dies erfordert. Über Änderungen informieren wir zeitnah auf unseren offiziellen Kanälen.
Aktuelle Informationen finden Sie auf den Websites der Kommunen sowie in einschlägigen Tageszeitungen und online Portal, z.B. Osthessen News.

Empfohlene Maßnahmen:

  • Duschen statt Baden
  • Wasserhahn beim Zähneputzen schließen
  • Wasch- und Spülmaschinen nur voll beladen nutzen
  • Leckagen sofort beheben
  • Regenwasser zur Gartenbewässerung verwenden

Jeder eingesparte Liter hilft, die Versorgung aller Verbraucher sicherzustellen.

Ein Wassernotstand führt nicht automatisch zu höheren Wasserpreisen. Aktuelle Informationen zu Preisen und Gebühren werden gesondert bekanntgegeben. Der Wassernotstand allein verändert die Entgelte nicht automatisch.
Verstöße können durch die zuständigen Behörden geahndet werden, siehe auch die Hinweise in den Gefahrenabwehrverordnungen mit Geldbußen bis zu 5.000 €. Die Einhaltung der Maßnahmen ist verpflichtend. Über mögliche Bußgelder entscheidet die zuständige Behörde.

Fulda, 14.08.2026