RhönKlima 2030
Für morgen.
Die Energiewende für dein Zuhause.
5 Jahre Klimabonus erhalten.
Ob im Bestand oder im Neubau: Wir fördern regenerative Heizsysteme und klimaschonende Mobilitätslösungen für dein Zuhause. Wir denken an Morgen und möchten mit dir gemeinsam einen Beitrag leisten, um Treibhausgasemissionen zu reduzieren, um die Klimaziele 2030 zu erreichen.
Fördermengen & Förderbedingungen
Was wird gefördert?
Förderung für den Gebäudebestand | Förderung pro Anlage und Jahr |
---|---|
Strom Wärmepumpe ** | 400 kWh Strom |
Strom Brauchwasserwärmepumpe ** | 200 kWh Strom |
Erdgas Brennwertkessel (H2-ready) | 1.500 kWh Erdgas |
** Nur im Stromnetzgebiet der RhönEnergie Fulda GmbH
Innovationsförderung | Förderung pro Anlage und Jahr |
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Nahwärme Neuanschluss **** | 400 kWh Wärme |
Brennstoffzelle | 2.000 kWh Erdgas |
Hybridheizung (Gasheizung und Wärmepumpe kombiniert mit 65 % EE-Anteil) |
2.000 kWh Erdgas |
Alternativ: | |
Hybridheizung ** (Gasheizung und Wärmepumpe kombiniert mit 65 % EE-Anteil) |
250 kWh Strom |
Lüftungsanlage ** | 200 kWh Strom |
Elektromobilität ** *** (Ladestation / Wallbox) |
200 kWh Strom |
** Nur im Stromnetzgebiet der RhönEnergie Fulda GmbH
*** Die Ladestation muss über die RhönEnergie Fulda bezogen und die Nutzung eines Elektroautos nachgewiesen werden.
**** Nur im Wärmenetzgebiet der RhönEnergie Fulda GmbH
- Die RhönEnergie fördert im Jahr insgesamt 250 Anlagen
- Die Förderlaufzeit beträgt maximal 5 Jahre und setzt den Energielieferbezug des Wärmeerzeugers bzw. des zu fördernden Gerätes voraus
- Nach vorzeitiger Beendigung des Energieliefervertrages wird das Förderprogramm mit der rückwirkenden bzw. letzten Vergütungsabrechnung beendet
- Der Förderantrag ist schriftlich zu beantragen und durch die RhönEnergie zu bestätigen
- Fördervoraussetzung: Nachweis mittels Rechnungsbeleg
- Bei Gasgeräten ist der Energieträger Erdgas bzw. Bioerdgas zu verwenden
- Für jedes Gebäude kann nur eine Förderung der RhönEnergie Fulda beantragt werden und diese sind nicht miteinander kombinierbar
- Das Förderprogramm ist nicht an Dritte übertragbar
- Die Förderung wird grundsätzlich auf ganze Kalenderjahre auf der Jahresverbrauchsabrechnung gutgeschrieben
- Das Förderprogramm ist nur für Wohngebäude gültig
- Das Förderprogramm gilt nur bei Neuinstallation, nicht für den Austausch. Gefördert werden nur neue Anlagen
- Die Förderung ist eine freiwillige Leistung der RhönEnergie. Es besteht kein Rechtsanspruch
- Die Förderung kann jederzeit durch die RhönEnergie beendet werden. Dies geschieht insbesondere bei missbräuchlicher Ausnutzung dieses Angebots und wenn die Voraussetzungen für die Förderung auf Seiten des Kunden nicht mehr gegeben sind
- Mit diesem neuen Förderangebot verlieren alle früheren Förderungen ihre Gültigkeit
- Die Förderung wird nur gutgeschrieben, wenn die Frei kWh auch im Kalenderjahr verbraucht wurden
- Das Förderprogramm ist ab dem Tag der Beantragung zwei Jahre gültig
Schon nachhaltig gefördert?
Die angegebenen Fördermengen beziehen sich pro Jahr und
maximal auf 5 Jahre. Es kann nur eine Förderung angekreuzt
werden.