RhönKlima2030
Wir liefern dir bis zu fünf Jahre lang einen Teil der benötigten Energie kostenlos.
Wärmepumpen
Bis zu 400 kWh Ökostrom pro Jahr im Gebäudebestand.
Erdgas-Heizsysteme
Bis zu 1.000 kWh Biogas pro Jahr im Neubau & Gebäudebestand.
Lüftungsanlagen
200 kWh Ökostrom pro Jahr im Neubau & Gebäudebestand.
E-Mobilitätslösungen
200 kWh Ökostrom pro Jahr für deine Wallbox.
Fördermengen & Förderbedingungen
Was wird gefördert?
400 kWh Ökostrom für deine neue Wärmepumpe **
200 kWh Ökostrom für deine neue Brauchwasserwärmepumpe **
1.000 kWh Biogas für deinen neuen Erdgas Brennwertkessel (H2-ready)
400 kWh Wärme für deinen Nahwärme Neuanschluss ****
1.000 kWh Biogas für deine neue Brennstoffzelle
1.000 kWh Biogas oder 250 kWh Ökostrom für deine neue Hybridheizung (Gasheizung und Wärmepumpe kombiniert mit 65 % EE-Anteil)
200 kWh Ökostrom für deine neue Lüftungsanlage
** Nur im Stromnetzgebiet der RhönEnergie Fulda GmbH
**** Nur im Wärmenetzgebiet der RhönEnergie Fulda GmbH
400 kWh Wärme für deinen Nahwärme Neuanschluss ****
1.000 kWh Biogas für deine neue Brennstoffzelle
1.000 kWh Biogas oder 250 kWh Ökostrom für deine neue Hybridheizung (Gasheizung und Wärmepumpe kombiniert mit 65 % EE-Anteil)
200 kWh Ökostrom für deine neue Lüftungsanlage
** Nur im Stromnetzgebiet der RhönEnergie Fulda GmbH
**** Nur im Wärmenetzgebiet der RhönEnergie Fulda GmbH
200 kWh Ökostrom für deine neue Ladestation/Wallbox
Nur im Stromnetzgebiet der RhönEnergie Fulda GmbH. Die Ladestation muss über die RhönEnergie Gruppe bezogen und die Nutzung eines Elektroautos nachgewiesen werden.
- Die RhönEnergie fördert im Jahr insgesamt 250 Anlagen
- Die Förderlaufzeit beträgt maximal 5 Jahre und setzt den Energielieferbezug des Wärmeerzeugers bzw. des zu fördernden Gerätes voraus
- Nach vorzeitiger Beendigung des Energieliefervertrages wird das Förderprogramm mit der rückwirkenden bzw. letzten Vergütungsabrechnung beendet
- Der Förderantrag ist schriftlich zu beantragen und durch die RhönEnergie zu bestätigen
- Fördervoraussetzung: Nachweis mittels Rechnungsbeleg
- Bei Gasgeräten ist der Energieträger Erdgas bzw. Bioerdgas zu verwenden
- Bei der Stromanwendung ist der Energieträger Ökostrom zu verwenden
- Für jedes Gebäude kann nur eine Förderung der RhönEnergie Fulda beantragt werden und diese sind nicht miteinander kombinierbar
- Das Förderprogramm ist nicht an Dritte übertragbar
- Die Förderung wird grundsätzlich nach einem vollen Lieferjahr (12 Monate) auf der Jahresverbrauchsabrechnung gutgeschrieben
- Das Förderprogramm ist nur für Wohngebäude gültig
- Das Förderprogramm gilt nur bei Neuinstallation, nicht für den Austausch. Gefördert werden nur neue Anlagen
- Die Förderung ist eine freiwillige Leistung der RhönEnergie. Es besteht kein Rechtsanspruch
- Die Förderung kann jederzeit durch die RhönEnergie beendet werden. Dies geschieht insbesondere bei missbräuchlicher Ausnutzung dieses Angebots und wenn die Voraussetzungen für die Förderung auf Seiten des Kunden nicht mehr gegeben sind
- Mit diesem neuen Förderangebot verlieren alle früheren Förderungen ihre Gültigkeit
- Die Förderung wird nur gutgeschrieben, wenn die Frei-kWh auch im Lieferjahr (12 Monate) verbraucht wurden
- Das Förderprogramm ist ab dem Tag der Beantragung zwei Jahre gültig
Schon nachhaltig gefördert?
Die angegebenen Fördermengen beziehen sich pro Jahr und maximal auf 5 Jahre. Es kann nur eine Förderung angekreuzt werden.
Die Bioerdgasförderung erfüllt insbesondere nicht die Anforderung nach dem Gebäudeenergiegesetzt (GEG) 2024.
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