Umzugservice – Verträge ganz einfach mitnehmen und wichtige Tipps zum Umzug2024-12-18T08:47:32+01:00

Umzug melden bei der RhönEnergie Gruppe.

Umziehen mit der RhönEnergie Gruppe

Folgende Informationen benötigen wir für deinen Umzug

Von deinem neuen Zuhause

  • Adresse
  • Zählernummer
  • Zählerstand

  • Datum der Schlüsselübergabe

Von deinem alten Zuhause

(sofern du bereits im Netzgebiet der RhönEnergie Gruppe versorgt worden bist)

  • Zählerstand

  • Datum der Schlüsselübergabe

  • Name des Vermieters (Hauseigentümer), des Nachmieters und deren Telefonnummer

So kannst du deinen Umzug melden:

Du bist bereits Kunde?

Dann melde du deinen Umzug bequem über unser Online-Kundenportal.

Du bist noch kein Kunde?

Kein Problem. Lade dir das Übergabeprotokoll herunter. Fülle es aus und sende es per E-Mail an kundenservice@re-fd.de.

FAQs
zu Anmeldung & Umzug

Wie melde ich eine Abmeldung im Todesfall?2024-12-18T08:47:20+01:00

Bei einem Todesfall benötigen wir folgende Informationen von dir:

  • Den Zählerstand bei Wohnungs-/Schlüsselübergabe
  • Eine Adresse für die Schlussrechnung
  • Die Sterbeurkunde
  • Namen und Telefonnummer des Wohnungs-/Hauseigentümers

War der verstorbene Nutzer auch der Eigentümer der Immobilie, dann benötigen wir zusätzlich eine Kopie des Erbscheins, um den neuen Nutzer anmelden zu können.

 

Habe ich an meiner Adresse erst Strom oder Gas, wenn ich mich angemeldet habe?2024-12-18T08:47:07+01:00

Nein, deine Strom- oder Gasversorgung ist immer gewährleistet. Es ist jedoch wichtig, dass du dich anmeldest, damit der Verbrauch korrekt zwischen dir und deinem Vormieter aufgeteilt wird.

Dein Zähler befindet sich entweder im Keller, im Treppenhaus oder direkt in deiner Wohnung. Die Zählernummer findest du auf dem Zähler selbst oder im Übergabeprotokoll.

Warum muss ich die Daten zum Zeitpunkt der Schlüsselübergabe melden, auch wenn der Mietvertrag erst zu einem späteren Zeitpunkt beginnt?2024-12-18T08:46:59+01:00

Egal, ob du in deine neue Wohnung einziehst oder aus deiner alten ausziehst: Die Schlüsselübergabe ist ein wichtiger Termin. Ab diesem Zeitpunkt kann nur noch der neue Mieter/Nutzer Strom oder Gas nutzen. Damit jeder nur für seinen eigenen Energieverbrauch zahlt, solltest du uns deine Zählerstände zum Datum der Schlüsselübergabe melden – auch wenn dein Mietvertrag erst später beginnt.

Warum wurde ich automatisch in der Grundversorgung angemeldet?2024-12-18T08:46:48+01:00

Die Grundversorgung kommt gemäß § 36 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) zustande, wenn ein Haushaltskunde ohne bestehenden Energieliefervertrag Energie entnimmt. Dies geschieht durch sogenanntes “konkludentes Verhalten”, wie zum Beispiel das Einschalten des Lichts oder die Nutzung von Elektrogeräten. In diesem Fall wird automatisch ein Energieliefervertrag mit dem örtlichen Grundversorger geschlossen.

Kann ich meinen alten Vertrag mit an die neue Adresse nehmen?2024-12-18T08:46:41+01:00

Dein Vertrag endet mit deinem Auszug. An deiner neuen Adresse kannst du dir einen neuen Tarif aussuchen.

Was passiert, wenn ich meinen Umzug nicht rechtzeitig melde?2024-12-18T08:46:36+01:00

Wenn du deinen Umzug nicht rechtzeitig meldest, kann es zu doppelten Kosten kommen, da dein Liefervertrag weiterläuft, wenn du deinen Auszug nicht meldest – auch, wenn mittlerweile ein anderer Nutzer in die Wohnung eingezogen ist. Deinen Auszug können wir maximal 6 Wochen rückwirkend erstellen. Melde deinen Umzug daher so früh wie möglich nach der Schlüsselübergabe, um Unannehmlichkeiten zu vermeiden.

Kann ich meinen Vertrag auf den Nachmieter oder den neuen Besitzer der Immobilie übertragen?2024-12-18T08:46:22+01:00

Der Nachmieter oder der neue Besitzer müssen sich selbst anmelden, einen Tarif auswählen und einen Vertrag abschließen. Eine Übernahme des bestehenden Vertrags ist leider nicht möglich.

Wenn du den Namen deines Nachmieters bereits kennst, ist es für uns hilfreich, wenn du uns diesen mit deiner Umzugsmeldung mitteilst. Damit können wir sicherstellen, dass der Zähler auf die richtige Person angemeldet wird.

Habe ich ein Sonderkündigungsrecht bei einem Umzug?2024-12-18T08:46:14+01:00

Ja, bei einem Umzug hast du ein Sonderkündigungsrecht, wenn die neue Adresse außerhalb des Versorgungsgebiets liegt. Gerne können wir einen neuen Tarif für dich finden.

Muss ich meinen Strom- oder Gasvertrag bei einem Umzug kündigen?2024-12-18T08:46:06+01:00

Wichtig ist, dass du uns deinen Umzug rechtzeitig meldest. Wir kümmern uns dann um alles weitere, melden dich an deinem alten Wohnort ab und an deinem neuen Wohnort wieder an. Du kannst deinen Umzug bequem und einfach über dein Kundenportal unter service.re-fd.de melden.

Wie melde ich meinen Umzug ?2024-12-18T08:45:52+01:00

Du kannst deinen Umzug bequem und einfach über dein Kundenportal unter service.re-fd.de melden. Folgende Daten zum Datum der Schlüsselübergabe benötigen wir dazu von dir:

Von deinem neuen Zuhause

  •  Adresse
  • Zählernummer
  • Zählerstand zum Datum der Schlüsselübergabe
  • Datum der Schlüsselübergabe
  • Name des Vermieters (Hauseigentümer)

Von deinem alten Zuhause

  • Zählernummer
  • Zählerstand zum Datum der Schlüsselübergabe
  • Datum der Schlüsselübergabe
  • Name des Vermieters (Hauseigentümer) oder Name des Nachmieters
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