Aktuelle Pressemitteilungen
RhönEnergie-Mitarbeitende lassen Herzen zu Weihnachten höher schlagen – Spendenaktion bringt 4000 Euro für Bahnhofsmission in Fulda
19.12.2024
Öffnungszeiten des Kundenzentrums der RhönEnergie über die Feiertage
18.12.2024
Stromversorgung – RhönEnergie warnt vor betrügerischen Aktivitäten
18.12.2024
„Außerordentliche technische Leistung“ – RhönEnergie beim Deutschen Solarpreis 2024 für Löhertor-Quartier ausgezeichnet
17.12.2024
Martin Heun: Unser Herz schlägt für die Region – RhönEnergie bilanziert ihr Engagement für Osthessen
06.12.2024
Gewappnet für große Herausforderungen – Bericht der Geschäftsführer Martin Heun und Dr. Arnt Meyer im Haupt- und Finanzausschuss des Kreistags
03.12.2024
Die Entlastung durch die staatlichen Energiepreisbremsen ist derzeit in Arbeit
Mit den Energiepreisbremsen für Strom, Gas und Wärme hat die Bundesregierung ein umfassendes Maßnahmenpaket geschnürt, das Letztverbraucher in Deutschland vor hohen Energiepreisen schützen und zugleich die Versorgungslage sichern soll.
Wir arbeiten derzeit unter Hochdruck und mit großer Sorgfalt daran, dass alle Kundinnen und Kunden der RhönEnergie Fulda bzw. der RhönEnergie Osthessen genau die Entlastung erhalten, die ihnen im Sinne des Gesetzes zusteht.
Aufgrund der langfristigen Beschaffungsstrategie der RhönEnergie Fulda-Gruppe liegen unsere Vertragspreise in vielen Fällen unterhalb der jeweiligen Preisbremse. In diesen Fällen haben Sie keinen Anspruch auf die staatliche Entlastung, profitieren aber selbstverständlich von unserem günstigeren Vertragspreis.
Wie hoch die Entlastung für anspruchsberechtigte Kunden ausfällt, wird für jede Verbrauchsstelle individuell in einem komplexen Berechnungsverfahren ermittelt. Die Höhe Ihres individuellen Entlastungsbetrags teilen wir Ihnen anschließend in einem gesonderten Schreiben mit und berücksichtigen ihn im Rahmen Ihrer Abschläge bzw. Abrechnungen.
Aufgrund der Komplexität des Entlastungsverfahrens und der Kürze der Implementierungsphase nehmen die Ermittlung, die Mitteilung und die anschließende Abrechnung des Entlastungsbetrages leider jedoch etwas mehr Zeit in Anspruch.
Der fällige Entlastungsbetrag wird Ihnen mit einem der nächsten Abschläge bzw. einer der nächsten Abrechnungen gutgeschrieben. Es geht Ihnen kein Cent verloren!